Aktuelles
Meldung vom Dienstag den 19.05.2015
Verwaltungsrat der Bundesarbeitsagentur fordert gesicherten Aufenthalt während Ausbildung
Meldung vom Mittwoch den 15.04.2015
Niedersächsisches Innenministerium: 3 Monaten nach Asylantragstellung Zugang zu Arbeitsmarkt und Aufhebung der Residenzpflicht auch wenn keine Aufenthaltsgestattung ausgestellt wurde
Meldung vom Donnerstag den 26.03.2015
Auch DIHK und ZDH fordern Bleiberecht für Flüchtlinge in Ausbildung
Meldung vom Dienstag den 17.03.2015
Bundesarbeitsministerin und IHK Lüneburg-Wolfsburg für Bleiberecht für Flüchtlinge in Ausbildung
Meldung vom Donnerstag den 12.03.2015
Nds. Landesregierung: zeitlich befristetes, unentgeltliches Praktikum keine Beschäftigung im aufenthaltsrechtlichen Sinn