Anerkennungsgesetz zur Feststellung ausländischer Qualifikationen tritt April 2012 in Kraft

Am 01.04.2012 tritt das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, kurz Anerkennungsgesetz, in Kraft. Mit diesem Gesetz haben Menschen, die im Ausland Qualifikationen erworben haben, einen gesetzlichen Anspruch ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen. In diesem Verfahren wird geprüft, ob die Qualifikation den Anforderungen vergleichbarer Abschlüsse in Deutschland entspricht bzw. mit welchem Abschluss oder welcher Qualifikation der ausländische Abschluss vergleichbar ist, ggf. welche weiteren Quaifikationen noch erworben werden müssen.

Wir beraten und unterstützen gerne Personen, die an so einem Anerkennungsverfahren interessiert sind und vermitteln sie an die zuständigen Beratungsstellen weiter.

Infos zum Anerkennungsgesetz:

Anerkennungsportal: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ein online-Portal angelegt. Auf diesem Portal findet man die für den jeweiligen Beruf zuständige Anerkennungsstelle und Beratungsstellen vor Ort. Hier der link zum Anerkennungsportal:
www.anerkennung-in-deutschland.de

Beratungsstellen in Niedersachsen: Beratung zum Anerkennungsverfahren bietet das IQ-Netzwerk in Niedersachsen an. Regionale Partner des IQ-Netzwerkes in ganz Niedersachsen sind Anlaufstellen, bei denen sich Menschen, die ein Anerkennungsverfahren durchlaufen möchten melden können. Weitere Informationen auf der homepage des IQ-Netzwerks Niedersachsen:
www.iq-niedersachsen.de

Hier allgemeine Informationen zum Anerkennungsgesetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Erläuterungen Anerkennungsgesetz

Hier weitergehende ausführliche Erläuterungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Gesetz: ausführliche Erläuterungen BBF zum Gesetz

Hier Informations- und Beratungsangebote zum Anerkennungsgesetz und zum Anerkennungsverfahren: Informations- und Beratungsangebote

Hier das Anerkennungsgesetz im Wortlaut: Gesetzestext Anerkennungsgesetz