Antrag von Bündnis90/Die Grünen zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Flüchtlinge

Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen hat einen Antrag zur Unterstützung von Asylsuchenden auf dem Weg in Arbeit in den Bundestag eingebracht, der bereits am 11.06.15 in erster Lesung beraten wurde.

In dem Antrag wird die Umsetzung von neun Maßnahmen gefordert, die Asylsuchenden frühzeitige Förderung und Unterstützung zusichern sollen. Dazu gehört:

  1. der sofortige Zugang zu Sprachkursen nach der Ankunft in Deutschland,
  2. eine Förderung für Weiterbildung und Nachqualifizierung durch die Arbeitsagenturen,
  3. die weitere finanzielle Unterstützung von Netzwerken, die im Rahmen von ESF-Bundesprogrammen gefördert wurden,
  4. der Zugang von Asylsuchenden zur Migrationserstberatung,
  5. hochwertige Beratung bei Jobcenter und Arbeitsagenturen gewährleisten durch Aufstockung der Budgets und Schulungen des Personals,
  6. die Gewährleistung der Kostenübernahme von Anerkennungsverfahren und kurze Anerkennungsverfahren,
  7. einen Statuswechsel für Asylsuchende und Geduldete in eine Aufenthaltserlaubnis aus Erwerbszwecken ermöglichen,
  8. eine Aufenthaltserlaubnis während der Berufsausbildung und
  9. Zugang zu BAföG/BAB nach drei Monaten Aufenthalt auch für Asylsuchende, Schließung von Förderlücken und Ausrichtung der Stipendienförderung auf geflüchtete Studierende

In der Antragsbegründung wird u.a. darauf hingewiesen, dass die Netzwerke aus dem ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ ein hochspezialisiertes Netzwerk entwickelt hätten und dieses „Erfolgsmodell“ auch zukünftig über das ESF-Bundesprogramm IvAF im gleichen Maße wie zuvor fortgeführt werden müsse.

Mit der Forderung eines Aufenthaltstitel während der Ausbildung greift die Fraktion der Grünen eine vielfach gestellte Forderungen u.a. vom Bundesrat, vom Verwaltungsrat der Bundesarbeitsagentur oder des Deutschen Industrie- und Handelskammertages auf.

Antrag im Wortlaut hier