Arbeitnehmerfreizügigkeit für BulgarInnen und RumänInnen ab 2014

Ab 2014 genießen bulgarische und rumänische BürgerInnen – wie BürgerInnen der anderen EU-Länder – volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt, dass sie dann nicht mehr einer sog. Vorrangprüfung unterliegen, bei der geprüft wird, ob ein/e bevorrechtigte/r ArbeitnehmerIn für einen anvisierten Arbeitsplatz zur Verfügung steht.