Aufenthaltserlaubnis auf Probe: Hinweise zur Verlängerung

Auf der Innenministerkonferenz am 2.-4. Dezember sind neue Regelungen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§104a/b Aufenthaltsgesetz) nach der Altfallregelung vereinbart worden. Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis auf Probe müssen bis zum 31.12.09 bei der Ausländerbehörde gestellt werden.

Es sollten zudem  beim SGB II-Träger (also: JobCenter / Arge oder Optionskommune) Leistungen nach SGB II rückwirkend beantragt werden, für den Fall, dass die Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht bis zum 01.01.2010 erfolgt. Zusätzlich sollten hilfsweise Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz beantragt werden.

Hinweise zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung hat die GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender) zusammengestellt. Hier lesen

Einen Musterantrag auf Leistungen nach SGB II und hilfsweise § 2 AsylbLG ist hier zu finden: Antrag Leistungen SGBII/AsylbLG