Gesetzentwurf aus Bundesinnenministerium könnte zu massenhaften Beschäftigungsverboten führen und geplante Bleiberechtsregelung zur Farce werden lassen

Die große Koalition aus SPD und CDU hatte in ihrer Vereinbarung u.a. festgehalten, dass es eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge in Deutschland geben soll. Im April 2014 ist nun im Bundesinnenministerium ein Referentenentwurf entstanden, der zwar eine solche Bleiberechtsregelung vorsieht, gleichzeitig aber eine Vielzahl von Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht mit sich bringen würde.

Bezogen auf den Arbeitsmarktzugang ist hervorzuheben, dass gegen Personen, denen vorgeworfen wird, dass sie nach Deutschland eingereist seien, um Sozialleistungen zu beziehen, nach dem Gesetzentwurf ein Beschäftigungsverbot verhängt werden kann. Grundsätzlich wird laut Gesetzentwurf allen Asylsuchenden, deren Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“, „unzulässig“ oder „unbeachtlich“ durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt wurde, unterstellt, eingereist zu sein, um Sozialleistungen zu beziehen. Davon wäre eine Großzahl der Personen mit Duldung betroffen.

Weiterhin würden die meisten Geduldeten nicht von der vorgesehenen Bleiberechtsregelung profitieren, sollte der Gesetzentwurf so durch kommen. Ihnen dürfte keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sie einer gesetzten Ausreisefrist nicht nachgekommen sind – das trifft auf nahezu alle Geduldeten zu – sowie wenn ihnen vorgeworfen wird, sie wären eingereist, um Sozialleistungen zu beziehen, also wenn ihr Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“, „unzulässige“ oder „unbeachtlich“ abgelehnt wurde.

Insgesamt hätten die Änderungen im Aufenthaltsgesetz sowie in weiteren Gesetzen und Verordnungen wie im Referentenentwurf aus dem BMI vorgesehen noch mehr dramatische Folgen, die auf der Seite des Flüchtlingsrates Niedersachsen e.V. (hier) und in einer Stellungnahme von Pro Asyl (hier) beschrieben sind.

Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hier