Gesetzesänderungen bringen Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang – Vorrangprüfung muss nach 14 Tagen abgeschlossen sein

Am 1. Juni 2012 hat der Bundestag Gesetzesänderungen beschlossen, die zu einigen Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme von AusländerInnen führen. Die Gesetzesänderungen treten am 01.08.2012 in Kraft. Davon betroffen sind zum einen v.a. durch die Einführung der sog. Blue Card oder Blauen Karte EU Hochqualifizierte. Zum anderen sind für Studierende die Bestimmungen gelockert worden. Aber auch für Flüchtlinge (und BulgarInnen und RumänInnen) gibt es eine kleine Verbesserung. So muss die Arbeitsagentur bei einer sog. Vorrangprüfung innerhalb von 14 Tagen entscheiden, ob sie ihre Zustimmung für eine Beschäftigungserlaubnis für eine bestimmte Stelle gibt. Hat die Arbeitsagentur nach 14 Tagen nicht entschieden, gilt die Zustimmung als erteilt. Das dürfte die vielfach sehr lange Wartezeit, die Flüchtlinge erleben, wenn sie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen, bei der die Arbeitsagentur eingeschaltet ist, erheblich verkürzen. Geregelt ist dies im neuen §14a der Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV).

Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen, erstellt von Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin, findet sich hier: Übersicht Gesetzesänderungen 01-08-2012

Der Text des neuen §14a BeschVerfV ist hier: §14a BeschVerfV Zustimmungsfiktion

Die Gesetzesänderungen sind hier zu lesen: Gesetzesänderungen

Eine Synopse der Gesetzänderungen ist hier zu finden: Synopse Gesetzesänderungen