Gesetzliche Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche

Auf der Innenministerkonferenz am 18. und 19. November haben die Minister beschlossen, eine gesetzliche Bleiberechtsregelung für „gut integrierte Jugendliche“ einzuführen. Nach dieser Regelung können junge Flüchtlinge, die bisher lediglich eine Duldung besitzen, eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neu zu schaffenden § 25a Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie:

 zwischen 14. und 20 Jahre alt sind
 sich seit mindestens sechs Jahren in Deutschland aufhalten
 vor ihrem 14. Geburtstag nach Deutschland eingereist sind
 sechs Jahre erfolgreich die Schule besucht oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben haben

Auch die Eltern und minderjährige Geschwister der Jugendlichen, die nach dieser Regelung eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, haben die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen, solange die Kinder das 18. Lebensjahr nicht erreicht haben und die Eltern in der Lage sind ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig zu erwirtschaften.

Das Land Berlin hat bereits einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der hier zu lesen ist: Antrag-Berlin-Bundesrat

Das Niedersächsische Innenministerium hat einen Erlass herausgegeben, der eine Aussetzung der Abschiebung für potentiell durch das neue Gesetz begünstigte Flüchtlinge vorsieht. Hier zu lesen: Erlass Niedersachsen zu § 25a