Arbeitsmarktzugang
Wie erhalte ich eine Beschäftigungserlaubnis?
In einem Faltblatt des ESF-Projektes Netzwerk Integration - NetwIn (pdf) finden Sie Informationen, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten können.
Vortrag: Mit welchem Aufenthaltsstatus darf man arbeiten?
Ein Vortrag von Dr. Barbara Weiser (Caritas Osnabrück, ESF-Projekt NetwIn 2.0) erläutert, wer mit welchem Aufenthaltstitel eine Beschäftigunsgerlaubnis erhalten kann: Vortrag B. Weiser Beschäftigungserlaubnis
Vortrag: Wer kann Förderinstrumente nach SGB II oder SGB III in Anspruch nehmen?
In diesem Vortrag von Dr. Barbara Weiser wird dargelegt, mit welchem Aufenthaltstitel man Zugang zu welchen Leistungen nach SGB II oder SGB III hat. Es wird erklärt, wer sich arbeitslos melden kann und ob die Agentur für Arbeit oder der SGB II-Träger (z.B. Arge/Jobcenter) zuständig ist: Vortrag B. Weiser SGB II und III
Arbeitshilfe Aufenthaltsstatus und Leistungsanspruch
Der Kreis Hersfeld-Rotenburg, der das ESF-Netzwerk “Interkulturelles
Qualifizierungsmanagement im Landkreis Hersfeld-Rotenburg” koordiniert,
hat eine für die Beratungsarbeit und Verwaltungspraxis hilfreiche interaktive
Arbeitshilfe zu Fragen des vom Aufenthaltsstatus abhängigen
Leistungsanspruchs bzgl.der Arbeitsmarktintegration herausgegeben.
Hier herunterladen: Arbeitshilfe Integration – Migration
Allgemeine Informationen zu Arbeit und Ausbildung
Allgemeine Informationen zum Thema Arbeit, Ausbildung und Arbeitsgenehmigung sind auch auf der Homepage des Flüchtlingsrats Niedersachsen zu finden.
Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang durch das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz
Am 1.1.2009 trat das “Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz” in Kraft. Geändert wurden das Aufenthaltsgesetz, das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), das SGB III, die Beschäftigungsverordnung, die Beschäftigungsverfahrensverordnung, die Arbeitsgenehmigungsverordnung u.a. Die Neuregelungen erleichtern den Zugang zu Ausbildung und Bleiberecht für Geduldete und für Hochschulabsolventen. Einen zusammenfassenden Überblick und die wichtigsten Änderungen gibt der Flüchtlingsrat Berlin.
Zugang zu SGB III-Leistungen für AusländerInnen
AusländerInnen, die bei der Arbeitsagentur gemeldet sind, haben Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur zur Unterstützung bei der Suche und Aufnahme einer Arbeit/Ausbildung. Im Rahmen des Netzwerkes NetwIn hat Barbara Weiser eine Übersicht über die Förderinstrumente, die AusländerInnen zustehen, aufgestellt. Instrumente zur Arbeitsmarktintegration nach SGB III
Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit gibt Durchführungsanweisungen (DA) für die örtlichen Arbeitsagenturen heraus. Diese Durchführungsanweisungen dienen den Agenturen als Leitlinien, nach denen das Arbeitserlaubnisrecht angwendet wird. Dass diese Durchführungsanweisungen kein “Gesetz” sind, darauf weist Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin hin. Es empfiehlt sich, seine Lesehilfe zu lesen. Sie gibt einen kurzen Überblick über Absicht und Zielgruppe der verschiedenen Gesetzes des Arbeitserlaubnisrechts. Lesehilfe zu den Durchführungsanweisungen hier: Lesehilfe Classen
DA zur Beschäftigungsverordnung (BeschV): DA-BeschV-Feb-2009
DA zur Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV): DA-BeschVerfV-Feb-2009
DA Arbeitserlaubnis für EU-BürgerInnen aus den neuen EU-Ländern: DA-§ 284 SGB III-Feb-2009
DA zur Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV): DA-ArGV-Feb-2009
DA zur Anwerbestoppausnahmeverordnung (ASAV): DA-ASAV-Feb-2009
Weiterbildungsmaßnahme für Flüchtlinge
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg bietet eine Weiterbildungsmaßnahme (sogenanntes Kontaktstudium) für höher qualifizierte Migrantinnen und Migranten im Bereich pädagogischer
Arbeitsfelder an. Flüchtlinge mit begonnener oder abgeschlosseneer Ausbildung in pädagogischen und sozialpädagogischen Berufsfeldern können ihre Kompetenzen in Richtung Schulsozialarbeit ausbauen.
Flyer Kontaktstudium hier runterladen: Kontaktstudium Uni Oldenburg




