Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen
In Deutschland leben gut sieben Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, davon etwa fünf Millionen Angehörige aus „Drittstaaten“ von außerhalb der Europäischen Union und knapp zwei Millionen Staatsangehörige von EU-Ländern oder ihre Familienangehörigen.
Die Arbeitslosenquote von Ausländern liegt seit vielen Jahren mehr als doppelt so hoch wie die von Deutschen: Im Jahr 2009 lag die Arbeitslosigkeit unter Ausländern bei 19,1 Prozent gegenüber 8,3 Prozent bei Deutschen. Zugleich bestehen nach wie vor – trotz einiger Verbesserungen in den letzten Jahren – rechtliche Hürden bei der Erlangung einer Arbeitserlaubnis sowie bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Seit 1973 gilt für ausländische Arbeitnehmer zudem der so genannte „Anwerbestopp“: Um eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit zu erhalten, müssen hohe Hürden genommen werden. Das Aufenthaltsgesetz hat das Ziel, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen „unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland“.
Für Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, gelten komplizierte Regelungen, unter welchen Bedingungen sie eine Arbeiterlaubnis erhalten können. Dies hängt insbesondere von der Art ihres Aufenthaltsstatus und ihrer bisherigen Aufenthaltsdauer ab. Die folgende Broschüre versucht, einen Überblick zu geben über die unterschiedlichen Aufenthaltspapiere und die jeweiligen Konsequenzen für einen Zugang zum Arbeitsmarkt.




