Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen mit aktuellenErgänzungen zu den Änderungen seit 01.08.2015

Im ESF-Bleiberechtsprojekt AZF II – Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge ist im Juni 2015 der von Autor Claudius Voigt verfasste Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen in einer siebten aktualisierten Auflage erschienen.

Der Leitfaden ist als pdf-Datei Datei erhältlich, siehe hier

sowie als Druckversion in begrenzten Mengen und so lange der Vorrat reicht beim Flüchtlingsrat Niedersachsen zu bestellen unter hm[at]nds-fluerat.org.

Aktualisierungen seit 01.08.2015
Seit dem 01.08.2015 sind Änderungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Kraft. Zum Zeitpunkt der Drucklegung des Leitfadens „Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen“ waren diese Änderungen noch nicht durch den Bundestag verabschiedet worden, fanden aber bereits in diesem Leitfaden Berücksichtigung: Sie wurden mit dem Hinweis versehen, dass diese Änderungen „voraussichtlich zum Sommer 2015 in Kraft treten“. Dies ist nun mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31.07.2015 zum 01.08.2015 geschehen. Sämtliche bereits im Leitfaden aufgenommenen Änderungen sind somit definitiv in Kraft.

Praktika und ähnliche Tätigkeiten für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung ohne Zustimmung der Arbeitsagentur
Weiterhin ist am 01.08.2015 eine vom Bundeskabinett beschlossene Änderung in § 32 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) in Kraft getreten. Diese Änderungen sind im Leitfaden noch nicht berücksichtigt und werden in einem Einlegeblatt ergänzt.

Einlegeblatt mit Aktualisierungen zum Leitfaden hier