Stellungnahme der Caritas zu geplanter Gesetzesänderung

In der Stellungnahme begrüßt der DiCV OS dieVerkürzung der Wartefrist auf drei Monate, weist aber daraufhin, dass Asylsuchende und Ausländern/innen mit einer Duldung weiterhin erhebliche Hürden überwinden müssen, bevor ihnen die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt wird. Dabeigeht es insbesondere um folgende Punkte:
– Vorrangprüfung
–  AusländerbehördlichesArbeitsverbot nach § 33 BeschV
– Mögliche Folgen derim Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vom 07.04.2014 zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung aufgestellten Vermutung, dass etwa bei der Ablehnung einesAsylantrags   als offensichtlichunbegründet oder als unzulässig die Einreise wegen des Sozialleistungsbezugs erfolgt ist. Der DiCV OS stellt dazu fest, dass die aufgestellte Vermutung nicht begründbar ist undbestehenden rechtlichen Regelungen widerspricht.

Stellungnahme hier lesen.