Verwaltungsrat der Bundesarbeitsagentur fordert gesicherten Aufenthalt während Ausbildung

Der Verwaltungsrat der Bundesarbeitsagentur hat in einem Positionspapier vom 24.04.2015 „Herausforderungen und Handlungsempfehlungen“ formuliert, für die Integration von „humanen Zuwanderern“ in Ausbildung und Arbeit. In dem Papier wird daruf hingewiesen, dass auch Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung vom ersten Tag des Aufenthalts Anspruch auf Beratung durch die Arbeitsagenturen haben. Weiterhin wird gefordert, den flächendeckenden Erwerb von Deutschkenntnissen frühzeitig auch den Flüchtlingen zu ermöglichen, die noch im laufen Asylverfahren sind (zumindest, wenn sie eine „hohe Bleibeperspektive“ besitzen). Die Jobcenter und Arbeitsagenturen sollen eine hohe Fachlichkeit und Kompetenz kombiniert mit interkulturellem Umgang bei der Beratung von Flüchtlingen entwickeln. Der Verwaltungsrat sieht die Notwendigkeit zur Schaffung von zusätzlich 167 Jahresvollzeitstellen, um Asylbewerb_innen frühzeitig die notwendige Beratung und Vermittlungsunterstützung zukommen zu lassen.

Sehr hervorzuheben ist auch, dass der Verwaltungsrat der BA ein Aufenthaltsrecht für die Dauer einer Ausbildung fordert.

Positionspapier des Verwaltungsrats der BA hier