70,- Euro für Schulbedarf für alle Kinder und Jugendliche, die Leistungen beziehen
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, die Leistungen nach SGB II (ALG II) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, erhalten ohne Antrag zum 1. August 2011 für das erste Schulhalbjahr 70,- Euro für Schulbedarf. Weitere 30,- Euro stehen ihnen zum 1. Februar 2012 für das zweite Schulhalbjahr zu. Dies gilt sowohl für BezieherInnen von Leistungen nach § 2 als auch nach § 3 AsylbLG.
Es empfiehlt sich also für Haushalte mit schulpflichtigen Kindern/Jugendlichen, die Leistungsbescheide für den Monat August zu überprüfen. Sind die Leistungen nicht gewährt worden, sollte ein Widerspruch eingelegt und ggf. ein Eilantrag bei Gericht gestellt werden.
Weitere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen gesondert beantragt werden. Dies betrifft z.B. Unterstützung für Mittagessen an Schulen und Kindertagesstätten, für die Fahrten zur Schule, Schulausflüge, Nachhilfeunterricht, für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Beiträge für Sportvereine, Musikunterricht, Spiel- und Kulturangebote).