Bleiberechtsregelung für Jugendliche in Kraft
Gesetzliche Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche seit dem 1. Juli 2011 in Kraft
Seit dem 1 Juli ist die auf der Innenministerkonferenz am 18. und 19. November beschlossene Regelung für „gut integrierte Jugendliche“ in Kraft. Nach dieser Regelung können junge Flüchtlinge, die bisher lediglich eine Duldung besitzen, eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen § 25a im Aufenthaltsgesetz erhalten,
wenn sie:
15 bis 20 Jahre alt sind
sich seit mindestens sechs Jahren in Deutschland aufhalten
vor ihrem 14. Geburtstag nach Deutschland eingereist sind
sechs Jahre erfolgreich die Schule besucht oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben haben