Bundesfreiwilligendienst auch für Geduldete
Auch Geduldete oder Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung (so fern sie mindestens 1 Jahr in Deutschland sind) können den Bundesfreiwilligendienst sowie ein freiwilliges Jahr (z.B. freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr) ableisten. Dies geschieht ohne die sog. Vorrangprüfung bzw. Arbeitsmarktprüfung, bei der bei einer Bewerbung auf eine konkrete Stelle zuvor geprüft wird ob eineR bevorrechtigteR ArbeitnehmerIn zur Verfügung steht. Der Bundesfreiwilligendienst dauert i.d.R. 12 Monate kann aber auf 18 Monate und in Ausnahmen auf 24 Monaten verlängert werden. Der Dienst wird mit einem „Taschengeld“ von monatlich 330,- Euro vergütet. Die Einsatzstelle hat zudem für Unterkunft und Verpflegung zu sorgen. Der Lebensunterhalt ist dadurch gesichert.
Diese Informationen werden in einem Schreiben des brandenburgischen Innenministeriums auf Anfrage an das Bundesarbeitsministerium bestätigt.
Schreiben des IM Brandenburg: Bundesfreiwilligendienst für Geduldete