EU-Parlament beschliesst: AsylbewerberInnen dürfen nach 6 Monaten arbeiten

Das EU-Parlament hat am 07.05.09 beschlossen, dass AsylbewerberInnen künftig nach 6 Monaten zum Arbeitsmarkt zugelassen werden. Dieser Beschluss soll Bestandteil einer EU-Richtlinie werden, die dann in nationales Recht umgesetzt werden muss. Derzeit besteht in Deutschland noch ein einjähriges Arbeitsverbot für Asylsuchende.