Fachveranstaltung am 15. und 16.11.2011: Bleiberechtsregelungen und Arbeitsmarktzugang

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. lädt in Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) im Rahmen des Projektes AZF II – Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge – zu einer Fachveranstaltung zum Thema Bleiberecht ein.

Die Veranstaltung wird zwei Mal durchgeführt:

Am Dienstag, 15.11.2011 in Braunschweig,
DGB Gewerkschaftshaus, Wilhelmstr. 5

Am Mittwoch, 16.11.2011 in Hannover,
DGB Gewerkschaftshaus, Otto-Brenner-Str. 1

Gastreferent ist Volker Maria Hügel, der das Projekt Q (Qualifizierung der Flüchtlings-beratung) der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V. (GGUA) in Münster leitet.

Die Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete, Ende 2009 um zwei Jahre verlängert, läuft zum Jahresende aus und viele Betroffene wissen nicht, wie es danach für sie weiter geht. Außerdem gibt es seit dem 01.07.2011 die neue Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende mit dem neu geschaffenen § 25a AufenthG. Wer kann von diesen Regelungen profitieren?
Entscheidend ist bei beiden Bleiberechtsregelungen, dass absehbar der eigene Lebensunterhalt dauerhaft gesichert sein muss. Dazu müssen die Betroffenen eine entsprechende Erwerbsarbeit oder Ausbildung nachweisen. Die Fachveranstaltung beschäftigt sich mit beiden Bleiberechtsregelungen und mit den Möglichkeiten der Unterstützung durch das Projekt AZF II – Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge -.

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen ist bis Freitag 11.11.2011 möglich.

Einladung Braunschweig 15.11.2011
Anmeldung Braunschweig, 15.11.2011
Einladung Hannover 16.11.2011
Anmeldung Hannover, 16.11.2011