Seit 01.04.2012 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, kurz Anerkennungsgesetz, in Kraft. Mit diesem Gesetz haben Menschen, die im Ausland Qualifikationen erworben haben, einen gesetzlichen Anspruch ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen. In diesem Verfahren wird geprüft, ob die Qualifikation den Anforderungen vergleichbarer Abschlüsse in Deutschland entspricht bzw. mit welchem Abschluss oder welcher Qualifikation der ausländische Abschluss vergleichbar ist, ggf. welche weiteren Quaifikationen noch erworben werden müssen.

Wir beraten und unterstützen gerne Personen, die an so einem Anerkennungsverfahren interessiert sind und vermitteln sie an die zuständigen Beratungsstellen weiter.

Infos zum Anerkennungsgesetz:

Anerkennungsportal: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat ein online-Portal angelegt. Auf diesem Portal findet man die für den jeweiligen Beruf zuständige Anerkennungsstelle und Beratungsstellen vor Ort. Hier der link zum Anerkennungsportal:
www.anerkennung-in-deutschland.de

Beratungsstellen in Niedersachsen: Beratung zum Anerkennungsverfahren bietet das IQ-Netzwerk in Niedersachsen an. Regionale Partner des IQ-Netzwerkes in ganz Niedersachsen sind Anlaufstellen, bei denen sich Menschen, die ein Anerkennungsverfahren durchlaufen möchten melden können. Weitere Informationen auf der homepage des IQ-Netzwerks Niedersachsen:
www.iq-niedersachsen.de

Hier allgemeine Informationen zum Anerkennungsgesetz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Erläuterungen-Anerkennungsgesetz

Hier Merkblätter zum Anerkennungsverfahren in verschiedenen Sprachen auf der homepage des IQ-Netzwerkes: Merkblätter in 18 Sprachen

Kurzinfo des IQ-Netzwerkes Bayern zum Anerkennungsgesetz hier

Hier weitergehende ausführliche Erläuterungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Gesetz: ausführliche-Erläuterungen-BBF-zum-Gesetz

Hier Informations- und Beratungsangebote zum Anerkennungsgesetz und zum Anerkennungsverfahren: Informations-und-Beratungsangebote

Hier das Anerkennungsgesetz im Wortlaut: Gesetzestext-Anerkennungsgesetz

Hier Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweiseungen der Agentur für Arbeit: HEGA Anerkennungsgesetz

Kosten des Anerkennungsverfahrens und für Qualifizierungsmaßnahmen, die zu einer Anerkennung des Abschlusses führen, können ggf. über das Vermittlungsbudget und über Aktivierungsgutscheine finanziert werden. Hierzu sollte man sich ggf. an die Integrationsbeauftragten der zuständigen Jobcenter und Arbeitsagenturen wenden.

Anerkennungsstellen in Niedersachsen
Hier gibt es Informationen, welche Stellen in Niedersachsen ggf. zuständig sind für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse Niedersachsen

Leitfaden des niedersächsischen Sozialministeriums zu Anerkennung von Abschlüssen

Das niedersächsischen Sozialministerium hat den „Orientierungsleitfaden zu Fragen der Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs-, und Hochschulabschlüsse in Niedersachsen“ aktualisiert. Er gibt umfangreich Auskunft über Anerkennungsverfahren.
Download des Leitfadens hier.

Der Leifaden kann auch in gedruckter Version beim Sozialministerium bestellt werden unter www.ms.niedersachsen.de