Vorabfassung Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen
Mit der neuen Beschäftigungsverordnung, die seit dem 1. Juli 2013 in Kraft ist sowie weiteren Änderungen im Aufenthaltsgesetz und im Asylverfahrensgesetz, wird der Zugang für Flüchtlinge und MigrantInnen zum Teil erleichtert.
Achtung: In der Vorabfassung der vierten Auflage des Leitfaden „Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge“ sind zudem gesetzliche Änderungen bereits berücksichtigt, die erst zum 01.12.2013 in Kraft treten.
Seit dem 06.09.2013 sind folgende gesetzliche Regelungen in Kraft:
AsylbewerberInnen mit einer Aufenthaltsgestattung können nun nach neun Monaten Aufenthaltszeit in Deutschland mit Vorrangprüfung durch die Arbeitsagentur eine unselbständig Beschäftigung aufnehmen. Dies sieht der geänderte § 61 im Asylverfahrensgesetz vor).
Weiterhin haben seit dem 06.09.2013 Personen mit einem Aufenthaltsstatus aus familiären Gründen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie dürfen sowohl eine unselbständige wie eine selbständige Beschäftigung aufnehmen. Dies ist im neu eingefügten § 27 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes bestimmt.
Die Änderungen sind in einer vom Autor noch nicht autorisierten Verabversion der vierten Auflage des Leitfadens eingearbeitet. Download hier