zukünftige Bundesregierung plant Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Menschen im Asylverfahren nach drei Monaten Aufenthalt

Der von CDU/CSU und SPD ausgehandelte Koalitionsvertrag für eine zukünftige Bundesregierung sieht vor, dass künftig für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung bereits nach 3 Monaten Aufenthalt in Deutschland ein Zugang zum Arbeitsmarkt besteht.
Auf Seite 110 des Koalitionsvertrages steht wörtlich:
„Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten erlaubt. Asylbewerbern und Geduldeten werden wir in Zusammenarbeit mit den Ländern den frühen Spracherwerb ermöglichen.“
Wann dieses Vorhaben gesetzlich umgesetzt und wirksam wird, ist freilich noch unklar.